Gemenglage

Gemenglage
Ge|mẹng|la|ge:Gemengelage.
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Ge|mẹn|ge|la|ge, Gemenglage, die (Landw.): verstreut liegende Feld- u. Waldstücke eines Grundbesitzes, die infolgedessen nur mit Schwierigkeiten zu bewirtschaften sind, wobei es zwangsläufig zu gegenseitigen Abhängigkeiten der Anrainer kommt: Ü Für viele Zeitgenossen ist Microsoft keine Firma, sondern eine riesige Gemengelage mit Bill Gates als Häuptling (Zeit 26. 5. 95, 78); Den tiefen Verdruss haben die Rechtsparteien mit fremdenfeindlichen Parolen auf ihre Mühlen geleitet. Aus dieser sozial und politisch gefährlichen G. ist am Ende die Welle neonazistischer Gewalt erwachsen (MM 7. 12. 92, 2).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Flurregelung — (Feld , Flur , Gemarkungsregulierung, Markungs , Flur , Feldbereinigung), eine Reform des Zustandes der Feldflur (Feldmark), die eine freie und bessere Benutzung der Ländereien dadurch ermöglicht, daß zweckmäßige Wege hergestellt, die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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